AGB

Des Haustierservice – Pödke nachfolgend Firma genannt.

Die Firma verpflichtet sich, das zur Betreuung gegebene Tier für die vereinbarte Betreuungsdauer bestmöglich zu versorgen. Der Betrieb wird den Tierhalter unverzüglich benachrichtigen, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten. Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Firma ihn jederzeit nachrichtlich erreichen kann.

1.2. Der Hundehalter verpflichtet sich:

- € 25,-- pro Pensionstag

- € 15,-- (Tageshund) bis 10 Stunden- € 2,50 pro Stunde Kurzzeitpflege

zu zahlen

1.3. Für andere Tierarten wird die Betreuung individuell geregelt.

Sollten Sie ihren Hund früher abholen als angegeben, ist der für ihren Hund gebuchte Abholtermin bei der Bezahlung bindend. Bring - und Abholtag gelten dann als volle Pensionstage, wenn vor 12 °° Uhr gebracht bzw. nach 12°° Uhr abgeholt wird .

Der Pensionspreis wird wie folgt fällig:

50 % bei Reservierung – Restbetrag bei Abgabe.

Tagesbetreuung ist im voraus zu entrichten mindestens 14 tägig.

Bei kurzfristige Absagen ( 14 Tage vorher) durch Krankheit des Tieres oder Tierhalters wird der volle Betrag fällig!
Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Die Haftung der Firma für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt bei mobiler Betreuung für Schäden im Haus des Tierhalters.

Des weiteren kann die Firma nicht für das Entlaufen des Tieres haftbar gemacht werden, es sei denn, die Firma hat grob fahrlässig gehandelt.
Der Tierhalter versichert,
- dass das aufgenommene Tier in seinem Eigentum steht,
- dass es gesund ist,
- dass bei Hunden gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Tollwut geimpft ist und
- dass es gegen Flöhe/Zecken behandelt ist.
Er versichert weiter das Bestehen einer gültigen Tierhaltehaftpflichtversicherung.
Für alle Schäden, die durch das Tier entstehen, haftet der Tierhalter, sofern sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von der Firma zu verantworten sind.
Für den Fall, dass das Tier erkranken sollte, erklärt sich der Tierhalter damit einverstanden, dass die Firma einen Tierarzt ihrer Wahl beauftragt. Die hiermit zusammenhängenden Kosten trägt der Tierhalter.

Im Falle einer Erkrankung darf der Hund nicht in die Tagesbetreuung! Bei arglistigem Verschweigen einer Krankheit muss der Tierhalter alle dadurch entstehenden Kosten tragen!
Sollte sich der Hund während des Aufenthalts in einer Art und Weise verletzen oder erkranken, dass der hinzugezogene Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Hundehalter unverzüglich verständigt. Ist dieser innerhalb von maximal 2 Stunden nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Einschläferung bei der Firma. Die Kosten trägt der Hundehalter. Sollte der Hund auf sonstige Weise ableben, werden ebenfalls alle anfallenden Kosten vom Hundehalter getragen.
Wird der Hund nicht zum vertraglich vereinbarten Abholtermin abgeholt, so geht er nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung mit Ablauf von 7 Tagen in das Eigentum der Firma Haustierservice-Pödke über. Die Eigentumsübergang erfolgt nur, wenn die Firma Haustierservice-Pödke den Hundehalter zu Beginn der Frist auf diese Folge besonders hinweist. Sämtliche Kosten, die daraus entstehen, dass der Hund nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Pensionsdauer nicht abgeholt wird, trägt der Hundehalter.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen.